Verstöße im Straßenverkehr bedeuten nicht gleich Ordnungswidrigkeitenverfahren. Schwerwiegendere Vorfälle können die Ursache für ein verkehrsstrafrechtliches Ermittlungsverfahren sein.

Straftaten im verkehrsstrafrechtlichen Bereich kommen in der Regel oft vor. Hierbei differenziert man zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Fahrlässige Strafdelikte im Straßenverkehr sind beispielsweise die fahrlässige Körperverletzung. Sie Verursachen einen Verkehrsunfall und der Unfallgegner verletzt sich dabei, obwohl Sie es nicht beabsichtigt haben.

Vorsätzliche Strafdelikte können beispielsweise darin liegen, dass Sie einen Unfall verursachen und sich bewusst unerlaubt vom Unfallort entfernen, ohne Ihre Personalien mitzuteilen.

Die Folgen eines verkehrsstrafrechtlichen Verfahrens können dabei, im Vergleich zu den klassischen strafrechtlichen Fällen u.a. neben einer Geldstrafe/ Freiheitsstrafe bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis bzw. Sperre einer Fahrerlaubniserteilung oder Fahrverbot führen.

Anbei eine Auflistung möglicher Straftaten im Straßenverkehr:

  • fahrlässige Körperverletzung
  • fahrlässige Tötung
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • Kennzeichenmissbrauch
  • manipulierter Unfall
  • Trunkenheit am Steuer
  • Drogen am Steuer
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Unbefugter Gebrauch eines Kraftfahrzeuges

 

Ich empfehle Ihnen daher dringend, nicht auf ein gefährliches Halbwissen zu vertrauen, sondern einen Anwalt Ihres Vertrauens mit der Bewältigung Ihrer Fälle zu beauftragen.

 

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