Allgemeines

Ich berate und vertrete Sie im Verkehrsrecht und insbesondere bei der Unfallregulierung

Viele sind erstmalig mit der Situation nach einem Verkehrsunfall konfrontiert und wissen nicht, wie sie vorgehen sollen.

Meine Aufgabe besteht darin, Sie aufzuklären und dafür Sorge zu tragen, dass für Sie Ihre Angelegenheit mit so wenig Aufwand wie möglich zum Abschluss gebracht wird.

 

KFZ-Sachverständiger/ -Gutachter

Bei der Ermittlung Ihres Fahrzeuges ist es in der Regel unumgänglich, einen KFZ-Sachverständigen/ - Gutachter zu beauftragen. 

Ich arbeite mit qualifizierten Sachverständigen und Gutachtern im gesamten Bundesgebiet zusammen. Dabei sorge ich für einen kurzfristigen Besichtigungstermin mit einem KFZ-Sachverständigen, gerne auch bei Ihnen.

Ein Unfallschaden kann im Einzelfall komplex sein: 

  • Totalschaden
    Bsp. kann ein Totalschaden für viele auftretende Fragen sorgen. Hierbei unterscheidet man nach Totalschäden, wobei die Reparaturkosten bei unter 100 %, bei bis zu 130 % oder aber auch über 130 % des Wiederbeschaffungswertes liegen. Dabei bespreche ich mit Ihnen, was für Sie am sinnvollsten ist und wie Sie vorgehen sollten.
    • Auch das Alter Ihres Fahrzeugs kann bei einem Totalschaden entscheidend sein, welche Ansprüche Ihnen zustehen. Insbesondere die Regelbesteuerung als auch die Differenzbesteuerung eines Fahrzeugs kommen dabei zum Vorschein.
      Auch ist entscheidend, ob es sich bei Ihrem Fahrzeug um ein privatgenutztes oder geschäftlich genutztes Fahrzeug handelt.
  • Reparaturkosten
    Hierbei handelt es sich Fälle, bei der kein Totalschaden eingetreten ist.
    Dabei muss man unterscheiden, ob man fiktiv nach Gutachten abrechnen möchte bzw. eine Werkstatt mit der Reparatur beauftragt oder aber die Reparatur in Eigenregie durchführen lässt. Je nach Einzelfall würde ich Ihnen die für Sie passendste Alternative empfehlen.
  • weitere Ansprüche
    Bei einem unverschuldeten Unfall stehen Ihnen ggfs. weitere Ansprüche wie 
    - Schmerzensgeld
    - Behandlungskosten
    - weiterer Sachschaden (bsp. beschädigte Gegenstände wie Handy, Kindersitz etc.)
    - Wertminderung
    - Nutzungsausfall bzw. Anspruch auf einen Leihwagen
    - entgangener Lohn, Verdienstausfall
    - Abschleppkosten
    - Sachverständigenkosten
    - Anwaltskosten

 

Verzögerung der Anspruchsregulierung

Je nach Einzelfall kann es vorkommen, dass mit einem Verkehrsunfall auch Straftaten/ Ordnungswidrigkeiten verwirklicht werden, wobei ein Ermittlungsverfahren durch die Ordnungsbehörde eingeleitet wird.

Dies kann dazu führen, dass die regulierende Kraftfahrthaftpflichtversicherung Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen möchte.

In der Regel werden auch Fahrzeughalter, -führer bzw. Zeugen durch die Kraftfahrthaftpflichtversicherung angeschrieben, um den Sachverhalt aufzuklären. Die Dauer des Schriftverkehrs erfordert einige Zeit.

 

Unfallverursacher mit ausländischen Kennzeichen

Sofern ein Fahrzeug mit einem ausländischen Kennzeichen der Schadensverursacher sein, ist es in der Regel notwendig, den deutschen Regulierer ausfindig zu machen.

Da die Korrespondenz dann über den deutschen Regulierer mit der ausländischen Kraftfahrthaftpflichtversicherung erfolgt, sind längere Regulierungsfristen zu setzen. Auch hierbei stehe ich Ihnen zur Seite.

  

Mein Tipp

Folgende Angaben sind für eine unkomplizierte Regulierung wichtig:

  • Angaben zur gegnerischen Versicherung (bei ausländischen Kennzeichen die Grüne Karte)
  • Angaben zum Kfz-Kennzeichen
  • Angaben zum Halter
  • Angaben zum Fahrer des Unfallwagens

 

Die o.g. Angaben sollten Sie an der Unfallstelle unbedingt vom Unfallverursacher erfragen, Versicherungsnachweise (Durchschlag der Grünen Karte oder Rosa Grenzversicherungspolice bei ausländischen Kennzeichen) vom Unfallverursacher verlangen bzw. die Polizei darauf aufmerksam machen, dass man Ihnen diese zukommen lässt. Ich empfehle auch, den Fahrzeugtyp und Farbe zu notieren.  

In der Regel werden diese Daten durch die herbeigerufene Polizei aufgenommen und auf der polizeilichen Unfallmitteilung festgehalten. Es kann vorkommen, dass einige Positionen nicht aufgeführt bzw. falsch notiert werden.

Sofern Sie die Möglichkeit haben, machen Sie Bilder mit Ihrem Handy. Nehmen Sie dabei die Unfallfahrzeuge, die Unfallposition, den Unfallort und das Kennzeichen des Unfallverursachers auf.

Es gibt eine Vielzahl von weiteren Aspekten, auf die man achten müsste. Diese würde ich Ihnen bei einem persönlichen Gespräch mitteilen. Die obigen Ausführungen stellen meines Erachtens nach einen Antwort auf die ersten Fragen, die man hat, wenn man mit einem Verkehrsunfall konfrontiert ist.

 

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