Bußgeldverfahren kommen in der Praxis am häufigsten bei einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vor.

Ich berate und vertrete meine Mandanten im gesamten NRW-Bereich. Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht kommen u.a. in folgenden Bereichen vor:

  • Geschwindigkeitsverstoß
  • Abstand zu gering eingehalten
  • Rotlichtverstoß
  • Fahrverbot
  • Fahrtenbuchanordnung
  • Alkohol im Straßenverkehr
  • Drogen im Straßenverkehr
  • Handy im Straßenverkehr

 

Geringfügige Ordnungswidrigkeiten werden zwischen 5,00 € bis 55,00 € geahndet. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Verstoß und ist in einem bundesweit geltenden Bußgeldkatalog geregelt.

In der Regel erfolgt zunächst ein Anhörungsschreiben. Sodann erfolgt ein Bußgeldbescheid, wogegen man innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen muss.

Meine Aufgabe besteht darin, zu prüfen, ob das Bußgeldverfahren zu Recht eingeleitet worden ist, wobei ich Sie auch vor Gericht vertrete.

Auch bei Bußgeldverfahren steht Ihnen das Recht zu, zu schweigen, unabhängig davon, ob Sie sich selbst oder einen nahen Angehörigen belasten müssten.

Das Vorgehen bzw. die Verteidigung in Bußgeldverfahren ist vergleichbar mit den strafrechtlichen Verfahren. Insofern empfehle ich dringend, keinerlei Angaben zum Sachverhalt zu machen bzw. zu schweigen. Dass Sie sich nicht äußern, bedeutet nicht, dass Sie die Tat als Betroffener einräumen. Nachteile erwachsen Ihnen durch das Schweigen ebenfalls nicht. Die Behörde ist verpflichtet, Ihnen die Tat nachzuweisen.

 

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